Impressum
Bettinastr. 62
D-60325 Frankfurt am Main
Tel. 069.244044.11
E-Mail: hc@seahawk-investments.com
Internet: www.seahawk-investments.com
Hubertus Clausius
Frank Eichelmann
Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main:
HRB132475
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE317644590
Seitengestaltung, Programmierung:
Holger Reichard, www.wortmax.com
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Wertpapierdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig: VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, http://vuv-ombudsstelle.de/
Aufsichtsbehörde
Die Seahawk Investments GmbH verfügt über die Erlaubnis zur Erbringung der Finanzportfolioverwaltung, der Anlageberatung, sowie der Anlagevermittlung und der Abschlussvermittlung nach § 15 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 3, 4, 5 und 9 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) und unterliegt insoweit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24-28
D-60439 Frankfurt am Main
Mitwirkungspolitik
Beschreibung und Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik der Seahawk Investment GmbH gem. § 134b AktG
Die Seahawk Investment GmbH – nachstehend „Institut“ genannt – unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.
Das Institut nimmt keine Aktionärsrechte seiner Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert.
Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:
- Das Institut übt keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.
- Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S.d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.
- Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S.d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.
Offenlegung nach § 7 der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Die Vergütungssysteme der „Seahawk Investments GmbH“ sind so ausgestaltet, dass grundsätzlich Fehlanreize vermieden werden.
Fixe und ggf. variable Vergütungen werden gezahlt, wobei die fixen Vergütungen so bemessen sind, dass keine wirtschaftliche Abhängigkeit von den variablen Vergütungsbestandteilen oder zu großer Anreiz für den Mitarbeiter entstehen kann. Je nach der finanziellen Lage des Instituts kann die variable Vergütung bis auf null reduziert werden.
Weitere erforderliche Angaben nach §7 Institutsvergütung werden jährlich im Lagebericht (Bundesanzeiger) der „Seahawk Investments GmbH“ veröffentlicht.
Information zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Die Seahawk Investments GmbH ist von den dienstleistungsbezogenen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht betroffen. Gleichwohl bemühen wir uns im Einzelfall, den Zugang zu unseren Dienstleistungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten.
Hinweis
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Links und Distanzierung von externen Links
Mit Urteil vom 12.03.1998 – 312 0 85/98 „Haftung für Links“ – hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. (Das Urteil ist nachzulesen unter www.online-recht.de.) „Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller extern gelinkten Seiten auf dieser Website. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website angebrachten externen Links.“
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Eine Anlage in erwähnte Finanzinstrumente/Anlagestrategie beinhaltet gewisse produktspezifische Risiken – z.B. Markt- oder Branchenrisiken, das Währungs-, Ausfall-, Liquiditäts-, Zins- und Bonitätsrisiko – und ist nicht für alle Anleger geeignet. Daher sollten mögliche Interessenten eine Investitionsentscheidung erst nach einem ausführlichen Anlageberatungsgespräch durch einen registrierten Anlageberater und nach Konsultation aller zur Verfügung stehenden Informationsquellen treffen. Zur weiteren Information finden Sie hier das Basisinformationsblatt (PRIIPs) und den Wertpapierprospekt kostenfrei: https://seahawk-investments.com/fonds/. Die Informationen werden Ihnen in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.
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